Trusts – immer öfter auch ausserhalb der angelsächsischen Welt

Durch Errichtung eines Trusts separiert der Gründer (Settlor) Vermögenswerte von seiner Person, indem er das Eigentum auf den Trustee überträgt. Dieser verwaltet und verteilt (nach dem Ableben des Gründers) das Vermögen gemäss den Wünschen des Gründers. Das Institut des Trusts findet mittlerweile nicht mehr nur Verbreitung in der angelsächsischen Welt. Der Haager Konvention über die Anerkennung von Trusts sind zahlreiche Staaten beigetreten, die nicht üblicherweise über angelsächsische Traditionen verfügen.

Besondere Beachtung bei der Errichtung von Trusts ist der steuerlichen Behandlung von Trusts in den einzelnen Rechtsordnungen zu schenken.

Der Trust kann aber weitere Funktionen erfüllen, wie beispielsweise das Halten von Beteiligungen. Beispiele dafür gibt es viele: Von einem Trust gehaltene Gesellschaften besitzen Schiffe, Flugzeuge, Immobilien oder Bankkonti. Die Nachfolge in diese Werte soll unkompliziert, flexibel und effizient geregelt werden.

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