Liechtensteinische Gesellschaften – international akzeptiert

Liechtensteinische Gesellschaften werden unter steuerlichen Gesichtspunkten immer interessanter. Am 01. Januar 2011 ist in Liechtenstein ein neues Steuergesetz in Kraft getreten, das die Unterscheidung in der Besteuerung von in- und ausländisch tätigen Gesellschaften aufgibt. Es gibt nun keine Unterscheidung mehr zwischen Onshore und Offshore. Die Besteuerung erfolgt einheitlich zum Satz von 12.5 %. Damit wird die liechtensteinische Gesellschaft international anerkannt.

Die wichtigsten Gesellschaften in Liechtenstein sind die Aktiengesellschaft und die Anstalt.

  1. Die Aktiengesellschaft
    Die Einsatzgebiete und Verwendungsmöglichkeiten der liechtensteinischen Aktiengesellschaft sind umfassend. Hauptsächlich wird sie für Holding- und Handelsfunktionen verwendet.

    Das Mindestkapital der Aktiengesellschaft beträgt CHF 50‘000.— und ist in Namensaktien eingeteilt. Seit der Steuerreform, welche seit dem 01.01.2011 Gültigkeit hat, ist die Couponsteuer entfallen. Lediglich der Gewinn wird mit 12.5 % besteuert.
    Die Aktiengesellschaft ist buchführungspflichtig und jedes Jahr ist eine Steuererklärung einzureichen.


  2. Die Anstalt
    Die liechtensteinische Anstalt ist eine rein liechtensteinische Gesellschaftsform. Als Instrument zur Strukturierung von Vermögenswerten oder Unternehmungen kann sie wegen ihrer Flexibilität vielfach eingesetzt werden.

    Die Anstalt ist eine juristische Person, deren Willen vom obersten Organ gebildet wird. Die Rechte des obersten Organs der Anstalt sind der Gründer oder dessen Rechtsnachfolger (bezeichnet als Inhaber der Gründerrechte). Diese Rechte sind vererblich und übertragbar.
    Sofern die Anstalt eine nach kaufmännischen Art geführtes Gewerbe betreibt oder es deren statutarischer Zweck erlaubt, ist obligatorisch eine Revisionsstelle zu ernennen.


Der Einsatz von liechtensteinischen Gesellschaften wird je länger je interessanter. Liechtenstein führt weiterhin laufend Verhandlungen für den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen mit weiteren Ländern.

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