Holdinggesellschaften

In internationalen Verhältnissen treten Holdingstrukturen in verschiedenen Arten und Formen auf. Über Holdingstrukturen können Unternehmensbeteiligungen, Flugzeuge, Schiffe oder sogar Kunstsammlungen gehalten werden. Solche Beteiligungen kommen in den unterschiedlichsten Formen vor. Die Auswahl des Standorts der jeweiligen Holdinggesellschaft muss ausgiebig geprüft werden. Dabei werden vor allem Faktoren wie zu tätigende Ausschüttungen und anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen als Kriterien herangezogen. Häufig gewählte Standorte für Holdinggesellschaften sind die Schweiz, Singapur, Zypern, Luxemburg und UK. Abgesehen von ihrer guten Reputation werden diese Jurisdiktionen vor allem dann ausgewählt, wenn Doppelbesteuerungsabkommen genützt werden können.


Bei der Auswahl der jeweiligen Jurisdiktionen achten wir auch darauf, dass wir die Kundeninformationen vertraulich bei uns in der Gruppe halten können.

Wir bieten Holdinggesellschaften in einer Vielzahl von Jurisdiktionen mit unterschiedlichen Verwaltungsanforderungen, sei es zum Halten von Bankkonten, Beteiligungen und Immobilien oder etwa zur Vereinnahmung von Kommissionen. Dadurch können sowohl Ertrags- als auch Ausschüttungsbesteuerungen optimiert werden.

Das Hauptkriterium bei der Standortwahl ist schlussendlich immer der Nutzen beziehungsweise der Mehrwert für den Kunden. Dies bedeutet, dass die administrativen und bürokratischen Kosten beziehungsweise die damit verbundenen Aufwendungen nicht ausser Acht gelassen werden dürfen. Daher spielen Effizienz und Rechtssicherheit für die Wahl des Standorts eine entscheidende Rolle.

 

 

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