Stiftung – eine Lösung für viele Probleme

Bei der Gründung einer Stiftung separiert der Gründer (Settlor) Vermögenswerte von seiner Person, in dem er das Eigentum an diesen Vermögenswerten auf die Stiftung überträgt. Bei der Stiftung handelt es sich um ein vom Stifter für einen bestimmten Zweck gewidmetes Vermögen. Die Stiftung ist eine juristische Person ohne Mitglieder oder Teilhaber, aber mit einer eigenen Organisation. Den Organen der Stiftung kommt die Aufgabe zu, den Willen des Stifters (Settlors) zu vollziehen.

Das der Stiftung gewidmete Vermögen scheidet aus dem Eigentum des Stifters aus und geht in das Eigentum der Stiftung über. Der Stifter bestimmt den Zweck der Stiftung, die Begünstigten und die Art und Weise der Verwaltung des Stiftungsvermögens.

Die Stiftung kann aber auch weitere Funktionen erfüllen, wie beispielsweise das Halten von Beteiligungen. Beispiele dafür gibt es viele. Von einer Stiftung gehaltene Gesellschaften besitzen Schiffe, Flugzeuge, Immobilien oder Bankkonti. Die Nachfolge in diese Werte soll unkompliziert, flexibel und effizient geregelt werden.

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